Was bei einem Nein passiert
Der bewilligte Baukredit bleibt. Verlangt wird eine Vorlage, deren Umfang und Preis zusammenpassen.
Der bewilligte Baukredit bleibt. Verlangt wird eine Vorlage, deren Umfang und Preis zusammenpassen.
Die häufigste Sorge vor einem Nein lautet: dann passiert gar nichts mehr. Diese Sorge ist berechtigt und verdient eine Antwort. Hier ist sie.
Der am 24. November 2024 bewilligte Baukredit von 9,4 Millionen Franken bleibt bestehen. Abgelehnt wird ausschliesslich die Erhöhung. Die Unterhaltspflicht für das geschützte Gebäude besteht unabhängig vom Ausgang der Abstimmung.
Die Bestellung wird auf das zurückgeführt, worüber abgestimmt wurde: eine sanierte Halle mit Anbau, ausgelegt auf die feuerpolizeilich zulässige Personenzahl.
Energiegesetz, Erdbeben, Brandschutz und Behindertengleichstellung bleiben. Sie sind unbestritten und gehören von Anfang an in die Kostenbasis.
Vor dem nächsten Kreditbegehren wird transparent ausgewiesen, welche Honorare, Entschädigungen und Bauherrenleistungen anfallen und wie sie sich berechnen.
Die Planungsgrundlagen sind vorhanden, die Bestandesaufnahmen sind gemacht und bezahlt. Eine redimensionierte Vorlage ist eine Frage von Monaten, nicht von Jahren.
Am Schluss entscheidet wieder die Bevölkerung – über ein Projekt, dessen Umfang und Preis zusammenpassen.
Dann anerkennen wir das Ergebnis. Wir werden die Kostenentwicklung dieses Projekts anschliessend genauso aufmerksam begleiten wie heute – bei einer Schätzungstoleranz von +/– 15 Prozent und einer Bauzeit bis 2029 ist das nötig.
| Punkt | Bei einem Ja | Bei einem Nein |
|---|---|---|
| Baukredit 9,4 Mio. | bleibt, plus 2,6 Mio. | bleibt |
| Denkmalschutz | bleibt | bleibt |
| Unterhaltspflicht | bleibt | bleibt |
| Fertigstellung | Sommer 2029 gemäss Botschaft | abhängig von der überarbeiteten Vorlage |
| Planungsgrundlagen | vorhanden | vorhanden und bezahlt |
Angaben zum Ja-Szenario: amtliche Botschaft vom 16. Juli 2026.