Mehrzweckhalle OberhofenInformationsplattform des Komitees
Urnenabstimmung 27. September 2026  ·  zwei Vorlagen, zwei Stimmzettel Beide Zettel ausfüllen, sonst zählt nur die halbe Stimme.

Fragen und Antworten

Kurz, belegt und mit Quelle. Was fehlt, ergänzen wir.

Wenn Ihre Frage hier fehlt: schreiben Sie uns. Wir ergänzen diese Seite laufend und nehmen auch Antworten der Behörden auf, sobald sie vorliegen.

Sind Sie gegen die Sanierung der Mehrzweckhalle?

Nein. Wir wollen die Halle erhalten und sanieren. Wir lehnen die Erhöhung des bewilligten Kredits um 2,6 Millionen Franken ab, weil ein wesentlicher Teil davon nicht auf gesetzlichen Vorgaben beruht, sondern auf einer nach dem Volksentscheid erweiterten Bestellung.

Wollen Sie die Halle abbrechen?

Nein. Ein Abbruch steht für uns nicht zur Debatte. Die kantonale Denkmalpflege hat im Mai 2026 festgehalten, dass keine Gründe für eine Interessenabwägung zugunsten eines Abbruchs erkennbar sind.

Stimmt es, dass die Mehrkosten gesetzlich vorgeschrieben sind?

Teilweise. Rund 1,10 Millionen Franken entfallen gemäss Botschaft auf behördliche und gesetzliche Vorgaben. Die übrigen rund 1,5 Millionen stammen aus erweiterter Bestellung, Honoraren und Annahmen, die zu tief angesetzt waren.

Was hat es mit den 480 Personen auf sich?

Das Vorprojekt 2023.1 rechnete aus feuerpolizeilichen Gründen mit höchstens 300 Personen; dazu lag ein Brandschutzgutachten vor. Das Vorprojekt 2026 legt 480 Personen zugrunde. Die Botschaft weist dafür 320 000 Franken aus.

Wie hoch sind die Honorare?

Die Botschaft weist zusätzliche Planerhonorare von zweimal 277 950 Franken aus, dazu 34 500 Franken für Spezialisten sowie 291 900 Franken für Entschädigungen, Bauherrenvertretung und Fördergelder. Zusammen rund 0,88 Millionen der Mehrkosten.

Ist die Halle einsturzgefährdet?

Nein. Die Schule hat öffentlich festgehalten, dass keine Einsturzgefahr besteht. Wir verbreiten solche Behauptungen nicht und bitten alle Unterstützerinnen und Unterstützer, das ebenfalls zu unterlassen.

Was passiert bei einem Nein?

Der Baukredit von 9,4 Millionen bleibt bewilligt, die Unterhaltspflicht besteht ohnehin. Wir verlangen eine redimensionierte Vorlage, die sich am Volksentscheid von 2024 orientiert. Den Fahrplan finden Sie auf der Seite «Nach einem Nein».

Verzögert ein Nein das Projekt um Jahre?

Die Planungsgrundlagen und die Bestandesaufnahmen liegen vor und sind bezahlt. Eine überarbeitete Vorlage ist eine Frage von Monaten. Zum Vergleich: Auch bei einem Ja nennt die Botschaft als realistische Fertigstellung den Sommer 2029.

Werden die Kosten am Schluss noch höher?

Die Kostenschätzung trägt eine Genauigkeit von +/– 15 Prozent. Auf 12,0 Millionen gerechnet sind das bis zu 1,8 Millionen Abweichung nach oben oder unten. Diese Spanne ist im Nachtragskredit nicht abgedeckt.

Muss die Halle wirklich Minergie erfüllen?

Das kantonale Amt für Energie hat schriftlich bestätigt, dass die Vorbildwirkung nach dem Energiegesetz gilt. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass ausnahmsweise abgewichen werden kann, wenn die Anforderungen nur mit sehr hohem Aufwand erreichbar sind. Ob diese Ausnahme geprüft wurde, ist eine der Fragen, die wir gestellt haben.

Wer sagt, dass die Mehrkosten nicht nötig sind?

Prof. Eugen Brühwiler, emeritierter Professor für Bauwerkserhaltung an der ETH Lausanne und Bundesexperte für Denkmalpflege. Er hat die Halle 2021 untersucht, den Zustand der Bausubstanz als gut beurteilt und die Bauherrschaft am 19. Mai 2026 schriftlich aufgefordert, das Projekt von 2024 wieder aufzunehmen. Beide Dokumente sind auf dieser Seite abrufbar.

Ist die Pfählung des Gebäudes wirklich nötig?

Darüber sind sich die Fachleute uneinig. Das Planungsteam hält eine Pfahlfundation für erforderlich, um Differenzsetzungen zu vermeiden. Prof. Brühwiler hält sie für unnötig, weil laut den Zustandsberichten von 2014, 2021 und 2025 keine Schadensentwicklung durch Setzungen im Gang ist. Eine Berechnung, die das eine oder andere belegen würde, lag am 27. März 2026 nicht vor.

Wurden Sparmöglichkeiten geprüft?

Teilweise. Das Protokoll vom 27. März 2026 hält fest, dass die Gebäudeversicherung eine objektbezogene Einstufung mit einem Einsparpotenzial von rund 50 000 Franken zugelassen hätte und die Baukommission entschied, diese nicht weiterzuverfolgen. Weitere Optimierungsvorschläge sollten geprüft werden; das Ergebnis wurde nicht öffentlich dargelegt.

Warum verlinken Sie die Seite der Behörden?

Weil wir wollen, dass sich die Bevölkerung ein eigenes Urteil bildet. Wer nur eine Seite liest, entscheidet schlechter. Alle unsere Zahlen stammen ohnehin aus der amtlichen Botschaft.

Wie muss ich abstimmen?

Es sind zwei getrennte Vorlagen: der Schulanteil von 1 820 000 Franken und der Gemeindeanteil von 780 000 Franken. Beide Stimmzettel müssen ausgefüllt werden, sonst zählt nur die halbe Stimme.

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